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Wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind, die Beratungsgebühr aufzubringen, besteht trotzdem die Möglichkeit, ein erstes Beratungsgespräch mit uns zu führen. Der Staat gewährt Ihnen in diesem Fall Unterstützung in Form der Beratungshilfe.
Wir erachten es grundsätzlich für sinnvoll, sich zunächst zu einem ersten Beratungsgespräch zu treffen. Wenn wir darüber hinaus nicht für Sie tätig werden, berechnen wir für dieses erste Gespräch 50 € zzgl. Umsatzsteuer für jede halbe Stunde. Eine erste Beratung kostet für Verbraucher höchstens 190 € zzgl. Umsatzsteuer.
Wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind, die Beratungsgebühr aufzubringen, besteht trotzdem die Möglichkeit, ein erstes Beratungsgespräch mit uns zu führen. Der Staat gewährt Ihnen in diesem Fall Unterstützung in Form der Beratungshilfe.
Die Schwerpunkte unserer Kanzlei: