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Unsere Vergütung richtet sich nach dem Umfang und dem wirtschaftlichen Interesse Ihres Auftrags.
Wenn wir nichts anderes vereinbaren, gilt – wie bei jedem anderen Rechtsanwalt in Deutschland – das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe einer Gebühr richtet sich nach dem Streit- oder Gegenstandswert und dem Umfang der Tätigkeit.
Weiterhin möchten wir Sie noch über die folgenden Punkte informieren:
Der Notar ist gem. § 17 I 1 Bundesnotarordnung dazu verpflichtet, für seine Tätigkeit die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben. Die Höhe der Notarkosten wird nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz berechnet. Sie richtet sich nach Bedeutung und Wert des Geschäfts. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Die Schwerpunkte unserer Kanzlei: