Beratungshilfe
Unterstützungsmöglichkeiten bei geringem Einkommen.
Kostenunterstützung
Vergütung – Beratungshilfe
Rechtssuchende, deren Vermögen zur Zahlung eines Rechtsanwalts nicht ausreicht, können Unterstützung durch Beratungshilfe erhalten.
Der Beratungsschein wird beim Amtsgericht beantragt. Dort sind Einkommen, Wohnkosten und ggf. Unterhaltspflichten nachzuweisen.