Menü
Der Staat gewährt Rechtssuchenden, deren Vermögen zur Zahlung eines Rechtsanwalts nicht ausreicht, Unterstützung. Zu diesem Zweck stellen die Amtsgerichte einen Beratungsschein aus, mit dem Sie dann zu uns kommen können. Beim Amtsgericht weisen Sie Ihren Anspruch auf einen Beratungshilfeschein durch Belege über Ihr Einkommen, Wohnkosten und evtl. Unterhaltspflichten nach.