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Vergütung

Beratungshilfe

Unterstützungsmöglichkeiten bei geringem Einkommen.

Vergütung – Beratungshilfe

Rechtssuchende, deren Vermögen zur Zahlung eines Rechtsanwalts nicht ausreicht, können Unterstützung durch Beratungshilfe erhalten.

Der Beratungsschein wird beim Amtsgericht beantragt. Dort sind Einkommen, Wohnkosten und ggf. Unterhaltspflichten nachzuweisen.