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Prognosen hinsichtlich der zu erwartenden Kosten sind grundsätzlich erst nach erfolgter Akteneinsicht möglich. In Einzelfällen schließen wir mit Ihnen – wie in anderen Rechtsgebieten – eine individuelle Vergütungsvereinbarung.
Die Vergütung richtet sich auch in Strafsachen grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und nach dem entsprechenden Gebührenrahmen. In dessen Rahmen legen wir je nach Zeitaufwand, Schwierigkeit und Bedeutung der Sache sowie Ihren Vermögensverhältnissen die tatsächlichen Gebühren im Einzelfall fest.
Prognosen hinsichtlich der zu erwartenden Kosten sind grundsätzlich erst nach erfolgter Akteneinsicht möglich. In Einzelfällen schließen wir mit Ihnen – wie in anderen Rechtsgebieten – eine individuelle Vergütungsvereinbarung.
Die Schwerpunkte unserer Kanzlei: