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Die Erstellung Ihrer Steuererklärung und Hilfeleistungen bei der Erfüllung anderer allgemeiner Steuerpflichten rechnen wir nach der Steuerberatergebührenverordnung (StbVV) ab. Die Höhe einer Gebühr richtet sich wie bei dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nach dem Streit- oder Gegenstandswert sowie dem Umfang unserer Tätigkeit.