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Vergütung

Prozesskostenhilfe

Unterstützung bei gerichtlichen Verfahren.

Vergütung – Prozesskostenhilfe

Wenn das Vermögen zur Führung eines gerichtlichen Rechtsstreits nicht ausreicht, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.

Über den Antrag entscheidet das zuständige Gericht. Je nach wirtschaftlicher Lage werden Kosten gestundet, in Raten festgesetzt oder von der Landeskasse übernommen. Wir unterstützen Sie bei der Antragsbegründung.