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Gerne helfen wir Ihnen bei der Begründung Ihres Antrags. Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie in unserer Kanzlei.
Wenn Ihr Vermögen zur Führung eines gerichtlichen Rechtsstreits nicht ausreicht, gewährt der Staat Ihnen Prozesskostenhilfe. Über den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe entscheidet das zuständige Gericht. Je nach Ihrer konkreten wirtschaftlichen Situation wird Ihnen im Falle der Bewilligung von Prozesskostenhilfe hinsichtlich der anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten entweder eine Ratenzahlung auferlegt oder die Kosten werden von der Landeskasse übernommen.
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Die Schwerpunkte unserer Kanzlei: