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Schwerpunkt

Verkehrsrecht

Schnelle und kompetente Unterstützung nach Verkehrsunfällen und bei Bußgeldverfahren – damit Sie wissen, welche Ansprüche Ihnen zustehen.

Verkehrsunfall, Bußgeld und Führerscheinentzug

Nach einem Verkehrsunfall stehen Schadensersatzansprüche, Haftungsfragen und die Auseinandersetzung mit Versicherungen im Vordergrund. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche vollständig durchzusetzen.

Bei der Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen vertreten wir Ihre Interessen gegenüber gegnerischen Haftpflichtversicherungen. Typische Themen sind: Unfallschadensersatz, Nutzungsausfall, Mietwagen, Schmerzensgeld und die Frage der Haftungsquoten bei Mitverursachung.

Im Ordnungswidrigkeitenrecht – Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsverstößen, Rotlichtverstößen oder Handyverstößen – prüfen wir die Verwertbarkeit von Messungen und vertreten Sie im Einspruchsverfahren. Beim Fahrverbot oder drohenden Führerscheinentzug beraten wir über Möglichkeiten der Abwendung.

Im Bereich des Verkehrsstrafrechts vertreten wir bei Vorwürfen der Unfallflucht (§ 142 StGB), der Trunkenheitsfahrt (§ 316, 315c StGB) und der fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr.

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