Steuerrecht
Steuerrechtliche Beratung – mit besonderem Blick auf Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und steuerliche Gestaltung bei Unternehmensübergaben.
Steuergestaltung und steuerrechtliche Beratung
Steuerrechtliche Fragen stellen sich in vielen rechtlichen Kontexten – beim Erben und Schenken, bei Unternehmensübergaben, bei Immobilientransaktionen. Wir beziehen steuerliche Aspekte in unsere Beratung ein und arbeiten bei komplexen Fragen mit Steuerberatern zusammen.
Im Mittelpunkt unserer steuerrechtlichen Tätigkeit steht die Gestaltungsberatung im Rahmen von Erb- und Schenkungsvorgängen. Die rechtzeitige Planung von Nachfolgen – auch unter Nutzung der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Freibeträge – kann erhebliche steuerliche Vorteile bringen.
Wir begleiten Betriebsprüfungen und Einspruchsverfahren gegen Steuerbescheide. Umsatzsteuerrechtliche Fragen – insbesondere zur Steuerbarkeit von Leistungen und zur Vorsteuerabzugsberechtigung – sind ein weiterer Beratungsschwerpunkt.
Hinweis: Die steuerrechtliche Beratung bei Rheingans & Hansmeyer ergänzt die anwaltliche Tätigkeit. Für laufende steuerliche Betreuung und Steuererklärungen empfehlen wir die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater.
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KanzleiSiekerwall 10, 33602 Bielefeld