Immobilienrecht
Rechtliche Begleitung bei Immobilientransaktionen – durch Rechtsanwalt und Notar Arne Rheingans aus einer Hand.
Grundstückskauf, Grundschuld und notarielle Beurkundung
Immobilienrecht und Notariat ergänzen sich: Bei Grundstückskaufverträgen ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Arne Rheingans verbindet anwaltliche Beratung und notarielle Beurkundung – für eine durchgehend kompetente Begleitung.
Wir begleiten den Kauf und Verkauf von Grundstücken und Wohnimmobilien, die Bestellung von Grundschulden und anderen Grundpfandrechten, die Eintragung von Dienstbarkeiten und Vorkaufsrechten sowie die Abwicklung von Bauträgerverträgen.
Neben der Beurkundung umfasst die Beratung die rechtliche Prüfung von Kaufvertragsangeboten, die Klärung von Grundbuchsituationen und die Abstimmung mit finanzierenden Banken. Wir weisen Sie auf Besonderheiten und Risiken hin, die in einer Transaktion liegen können.
Darüber hinaus beraten wir im Zusammenhang mit Immobilien auftretende Rechtsfragen: Grenznachbarrecht, Wegerechte, Leitungsrechte und Erschließungsrecht.
Weiterführende Seiten
Kontakt+49 521 977 94 34
KanzleiSiekerwall 10, 33602 Bielefeld