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Schwerpunkt

Handels- und Gesellschaftsrecht

Rechtliche Begleitung von Unternehmen – bei Gründung, Umstrukturierung und Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern.

Gesellschaftsgründung, Handelsregister und Unternehmensrecht

Unternehmerische Entscheidungen haben rechtliche Konsequenzen – bei der Gründung einer Gesellschaft ebenso wie bei späteren Veränderungen in der Gesellschafterstruktur oder bei der Übertragung von Unternehmensanteilen.

Wir beraten und begleiten Gesellschaftsgründungen (GmbH, GbR, OHG, KG), Umwandlungen und Handelsregisteranmeldungen. Arne Rheingans beurkundet als Notar Gesellschaftsverträge und die damit verbundenen Registeranmeldungen.

Bei Gesellschafterstreitigkeiten – etwa über die Geschäftsführung, Gewinnverteilung oder den Ausschluss eines Gesellschafters – vertreten wir Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Auch bei Unternehmenskäufen und -verkäufen begleiten wir Vertragsverhandlungen und Vertragsgestaltungen.

Darüber hinaus beraten wir im allgemeinen Handelsrecht: Handelskauf, Kommissionsgeschäfte, kaufmännische Vollmachten sowie die Haftung von Kaufleuten und Geschäftsführern.

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