Familienrecht
Familienrechtliche Auseinandersetzungen betreffen das Persönlichste. Wir beraten und vertreten Sie sachlich, klar und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl.
Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht
Das Familienrecht regelt die rechtlichen Folgen von Trennung und Scheidung, aber auch die vorausschauende Gestaltung ehelicher Verhältnisse. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann viele Streitigkeiten vermeiden.
Im Scheidungsverfahren vertreten wir Sie gerichtlich. Wir klären mit Ihnen, welche Folgesachen – Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Unterhalt – im Rahmen des Scheidungsverbunds geregelt werden sollten, und welche Möglichkeiten einer einvernehmlichen Lösung bestehen.
Zum Trennungs- und nachehelichen Unterhalt sowie zum Kindesunterhalt beraten wir auf Grundlage der aktuellen Düsseldorfer Tabelle. Bei Streitigkeiten über Sorge- und Umgangsrecht suchen wir zunächst außergerichtliche Lösungen im Interesse der betroffenen Kinder.
Ehevertragliche Gestaltungen – vor oder während der Ehe – gehören ebenfalls zu unserem Beratungsangebot. Im Zusammenwirken mit dem Notariat von Arne Rheingans können Eheverträge auch beurkundet werden.
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