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Schwerpunkt

Erbrecht

Vorausschauende Nachlassgestaltung und kompetente Vertretung im Erbfall – durch Rechtsanwalt und Notar Arne Rheingans.

Nachlass gestalten und Erbstreitigkeiten lösen

Gute erbrechtliche Beratung beginnt lange vor dem Erbfall. Wer frühzeitig Testament oder Erbvertrag gestaltet, kann Streit unter Erben vermeiden, Pflichtteilsansprüche begrenzen und steuerliche Belastungen reduzieren.

Wir beraten bei der Erstellung von Testamenten und der Beurkundung von Erbverträgen. Arne Rheingans steht als Notar für die notarielle Beurkundung zur Verfügung – eine besonders sichere und häufig empfehlenswerte Form der letztwilligen Verfügung.

Im Erbfall unterstützen wir bei der Nachlassabwicklung: Ermittlung der Erben, Beantragung des Erbscheins, Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen sowie Erbausschlagung sind weitere typische Mandate.

Erbrechtliche Fragen sind oft eng mit steuerrechtlichen Überlegungen verknüpft. Wir beziehen erbschaft- und schenkungsteuerliche Aspekte regelmäßig in unsere Beratung ein.

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