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Kanzlei Rheingans & Hansmeyer in Bielefeld
Vergütung
Unsere Vergütung richtet sich nach dem Umfang und dem wirtschaftlichen Interesse Ihres Auftrags.
Wenn wir nichts anderes vereinbaren, gilt - wie bei jedem anderen Rechtsanwalt in Deutschland - das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe einer Gebühr richtet sich nach dem Streit- oder Gegenstandswert und dem Umfang der Tätigkeit.
Weiterhin möchten wir Sie noch über die folgenden Punkte informieren:
