Kanzlei Rheingans & Hansmeyer in Bielefeld

Vergütung

Unsere Vergütung richtet sich nach dem Umfang und dem wirtschaftlichen Interesse Ihres Auftrags.

Wenn wir nichts anderes vereinbaren, gilt - wie bei jedem anderen Rechtsanwalt in Deutschland - das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe einer Gebühr richtet sich nach dem Streit- oder Gegenstandswert und dem Umfang der Tätigkeit.

Weiterhin möchten wir Sie noch über die folgenden Punkte informieren: